§ 37 Absatz 3 SGB XI

Beratungsbesuche in Bremen

Verpflichtend oder als freiwilliger Anspruch auf gute Pflegeberatung — wir begleiten Sie persönlich oder per Video durch das Beratungsgespräch und übernehmen die Dokumentation für Ihre Pflegekasse.

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Wer profitiert vom Beratungsbesuch?

Für Familien, die ausschließlich die Pflegesituation mit dem Pflegegeld selbst organisieren, ist der Beratungseinsatz verpflichtend. Für alle anderen — inklusive beim Pflegegrad 1 — ist dieses Angebot ein freiwilliger Anspruch, den Sie nutzen sollten, wenn Sie die Pflegesituation verbessern möchten.

Pflegegrad 1

Gerade zum Beginn einer Pflegesituation ist der Beratungsbesuch hilfreich und empfehlenswert. Zweimal jährlich können Sie uns hierfür buchen. Ihre Pflegekasse übernimmt die Kosten.

Pflegegrad 2 + 3

Auch bei den mittleren Pflegegraden sehr zu empfehlen. Zweimal jährlich haben Sie einen Anspruch hierauf. Bei reinem Pflegegeld-Bezug ist der Beratungsbesuch je Halbjahr verpflichtend.

Pflegegrad 4 + 5

Hier zählt der Austausch — pflegende Angehörige haben oft schon viel Erfahrung gesammelt. Bei reinem Pflegegeld-Bezug ist der Beratungsbesuch je Quartal verpflichtend.

Ablauf

Wie läuft die Pflegeberatung beim Beratungsbesuch ab?

Sie vereinbaren einen Termin mit uns über unser Terminbuchungsformular oder per Telefon. Wenn Sie es wünschen, kann das Gespräch auch per Video-Konferenz stattfinden. Wir besuchen Sie virtuell oder persönlich bei Ihnen zu Hause oder dort, wo die Pflegesituation stattfindet.

  1. 1 Aktuelle Situation aufnehmen

    Wir erkundigen uns nach Ihrer momentanen Situation und versuchen uns ein Bild von Ihrer Pflegesituation zu machen.

  2. 2 Belastung der Sorgenden und Pflegenden Angehörigen

    Wir sprechen über Ihre persönliche Situation und wie Sie die zusätzliche Belastung durch die Pflege bewältigen.

  3. 3 Angebote und Leistungen aufzeigen

    Wir informieren Sie über Angebote und Leistungen, mit denen die Pflege unterstützt werden kann.

  4. 4 Probleme besprechen, Lösungen finden

    Wir sprechen über Probleme, die bei der Pflege auftreten, um gemeinsam Lösungen zu finden.

  5. 5 Pflegegrad-Einschätzung

    Wir versuchen einzuschätzen, ob Ihre aktuelle Pflegegrad-Einstufung noch gerechtfertigt ist oder ob ein Höherstufungsantrag angemessen ist.

  6. 6 Dokumentation und Weiterleitung

    Unsere Einschätzung wird dokumentiert. Sie müssen sich nicht mehr um die Weitergabe an Ihre Pflegekasse kümmern — diese übernehmen wir für Sie.

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Füllen Sie das Formular aus — wir melden uns mit einem konkreten Terminvorschlag.