Qualifikationen

Studium und kontinuierliche Weiterbildung

„Wer rastet, der rostet." Einmal erlerntes Fachwissen ist eine optimale Basis — kontinuierliche Fortbildung ist in einem dynamischen Feld wie der Pflege eine Pflicht.

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Studium § 7a Pflegeberater

Anerkannte Qualifikation als Pflegeberater nach § 7a SGB XI.

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Intensivseminar § 45 Pflegeberatung

Schulungs-Qualifikation für Pflegekurse in der Häuslichkeit.

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Examinierte Pflegefachkraft

Susanne Brinkmann ist examinierte Pflegefachkraft mit § 45-Qualifikation.

Fortlaufende Weiterbildung

Wie will man sonst durch den Pflege-Dschungel sicher lotsen können? Hier dokumentieren wir, in welchen Themen und pflegerischen Kompetenzfeldern wir uns in den letzten Monaten intensiv weitergebildet haben: